Österreichische Krankenkassa

Abrechnung mit einer österreichischen Krankenversicherung

Psychotherapie ist in Österreich größtenteils noch immer eine private Gesundheitsleistung. Bei eingetragenen Psychotherapeut*innen in der Liste des Gesundheitsministeriums bezahlen die österreichischen Krankenkassen jedoch einen Teil der Kosten zurück. Die aktuellen Tarife finden Sie bei mir unter Info & Kosten.

Damit Ihre Krankenkasse die Psychotherapie als Krankenbehandlung erstattet, sind einige Voraussetzungen zu beachten. Diese bespreche ich gerne mit Ihnen im Erstgespräch und führe Sie durch den Ablauf, den Sie hier zusätzlich Schritt für Schritt nachlesen können.

Ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung, die ein krankheitswertiges Leiden bescheinigt. Sollten Sie um Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen wollen, ist es daher erforderlich, dass ich in den ersten Stunden auf Basis Ihrer Symptome eine solche Diagnose stelle.

Einreichung bei Ihrer Krankenkassa Schritt-für-Schritt

Erstgespräch

Für das Erstgespräch bzw. die erste Sitzung brauchen Sie nichts Spezielles vorzubereiten oder mitzubringen. Falls Sie jedoch Befunde haben, bringen Sie diese schon gerne mit, damit wir sie gemeinsam besprechen können.

Auf Basis Ihres Anliegens und Ihrer aktuellen Lebenssituation besprechen wir das passende Behandlungssetting sowie – auf Ihren Wunsch – die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Dabei klären wir, ob krankheitswertige Symptome gemäß den vorgegebenen Kriterien vorliegen, und ich erläutere Ihnen die Schritte zur Einreichung der Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse. Auf Wunsch erhalten Sie anschließend eine Diagnose, die für die erfolgreiche Einreichung auf der Honorarnote vermerkt werden muss.

Ärztliche Bestätigung

Zudem fordert die Krankenkassa, dass Sie eine ärztliche Bestätigung einholen. Die Untersuchung, im Regelfall ein kurzes Gespräch, bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.

Diese Bestätigung kann von Vetragsärzt*innen (z.B. praktischen (Haus-)Ärzt*innen, Psychiater*innen) oder Wahlärzt*innen ausgestellt werden.

Wenn Sie den Kostenzuschuss bereits ab der 1. Therapiestunde beantragen möchten, ist es notwendig, die ärztliche Bestätigung vor der 2. Therapiestunde ausgestellt zu bekommen, da die Krankenkassa den Zuschuss nur für eine Sitzung vor der Ausstellung refundiert. Bitte bringen Sie mir die Bestätigung dann ebenfalls in der nächsten Stunde mit.

Viele Ärzt*innen verfügen über eigene Vorlagen für die Bestätigung. Alternativ können Sie sich hier eine Vorlage herunterladen und zur Sicherheit bereits mitbringen: Bestätigung

Bei einer Mehrfachversicherung z.B. wenn Sie sowohl bei der ÖGK und bei der SVS versichert sind, wird im Regelfall automatisch die Krankenkassa mit der Kostenrefundierung beauftragt, mit der Sie bei Ihrem*r Ärzt*in waren, als die ärztliche Bestätigung ausgestellt wurde. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits wissen, dass Sie z.B. aufgrund der höheren Kostenrefundierung bei der SVS oder der BVAEB und nicht bei der ÖGK einreichen möchten, müssen Sie dies in der Ordination schon beim Stecken der E-Card mitteilen!

10 Psychotherapie-Sitzungen

Mit der ärztlichen Bestätigung und einer Diagnose gewährt die Krankenkassa automatisch den Zuschuss für 10 Sitzungen. Dazu bezahlen Sie die Honorarnote(n) selbst und schicken anschließend jeweils folgende Nachweise Ihrer Krankenkassa:

  • Ärztliche Bestätigung
  • Honorarnote mit Diagnose
  • Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigung)

Sie haben die Möglichkeit, jede Honorarnote einzeln oder mehrere Honorarnoten gesammelt einzureichen. Bitte beachten Sie allerdings, dass es je nach Krankenkasse zu längeren Wartezeiten bei der Kostenrückerstattung kommen kann.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wohin Sie diese Nachweise genau schicken können und ob eine Online-Einreichung möglich ist.

Antrag bei der Krankenkassa

Wenn Sie den Zuschuss der Krankenkasse für mehr als 10 Sitzungen in Anspruch nehmen wollen, ist es erforderlich, einen "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung" zu stellen.

Hier ein Einblick in das jeweilige Formular: ÖGK, BVAEB, SVS, KFA

Der Antrag wird von mir innerhalb der ersten 10 Stunden vorbereitet und anschließend gemeinsam mit Ihnen in der Therapie besprochen und bei Bedarf angepasst. Die Krankenkassen sind zur Geheimhaltung der Informationen in Ihrem Antrag verpflichtet!

Es können im ersten Bewilligungsschritt maximal 50 Stunden beantragt werden. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung danach weiterhin erforderlich sein, kann mehrfach ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. In manchen Fällen bewilligt die Versicherung auch beim ersten Antrag nur einen Teil der beantragten Stunden, auch in diesem Fall kann anschließend ein Folgeantrag gestellt werden, wenn die Therapie weiterhin erforderlich ist.

Um eine Rückerstattung für alle Stunden zu gewährleisten, muss der Antrag dann vor der 11. Stunde bei Ihrer Krankenkassa einlangen (hier zählt das Eingangsdatum bei der Krankenkassa).

Um den Antrag einzureichen, senden Sie folgende Unterlagen an Ihre Krankenkasse:

  • Antrag Ihrer Krankenkassa (gemeinsam ausgefüllt)
  • Ärztliche Bestätigung
  • Alle bisher erhaltenen Honorarnoten
  • Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigungen)
  • (Wenn vorhanden: Fachärztlicher Befund)

Gegebenenfalls ist die Stelle zur Einreichung des Antrags eine andere, als die für die Einreichung der Honorarnoten. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Krankenkasse, wohin Sie den Antrag und die Unterlagen genau schicken können. Die persönliche Einreichung vor Ort hat sich als gute Möglichkeit bewährt, da sie oft schneller und unkomplizierter ist und Sie auf Nachfrage auch direkt eine Bestätigung über die Einreichung erhalten.