Erstgespräch
Im Rahmen eines Erstgesprächs verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre aktuelle Lebenssituation sowie Ihre Erwartungen und Wünsche an die Therapie. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Zielsetzung: Welche Veränderung oder Entwicklung möchten Sie durch die Therapie erreichen? Dabei besprechen wir ausführlich Ihre Anliegen und klären eventuelle Fragen. Sie erhalten zudem umfassende Informationen zu den Rahmenbedingungen der Therapie und zu einem für Sie geeigneten Behandlungssetting.
Ziel des Erstgesprächs ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich einen Eindruck von mir und meiner therapeutischen Arbeitsweise zu verschaffen. Dieses Gespräch dient als Basis für einen vertrauensvollen und individuellen Therapieprozess.
Setting & Frequenz
Die Entscheidung für das passende Setting und die optimale Frequenz treffen wir gemeinsam, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die Zielsetzung der Therapie. Als Orientierung hat sich für eine wirkungsvolle Behandlung bei der Psychotherapie eine Frequenz von ein- bis mehrmals pro Woche bewährt, während sich bei der Paartherapie Sitzungen alle ein bis zwei Wochen als geeignet erwiesen haben.
Weitere Informationen zum Setting und der Frequenz erhalten Sie bei den entsprechenden Leistungen: Psychotherapie, Paartherapie, Persönlichkeitsentwicklung.
Kosten
Erstgespräch Psychotherapie (50min): € 80,-
Psychotherapie (50min): € 120,-
Paartherapie (50min): € 140,- oder (90min): € 260,-
Persönlichkeitsentwicklung (50min): € 120,-
Psychotherapeutische Diagnostik: je nach Diagnostik zwischen € 310,- und € 390,-
Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Sozialtarife für Psychotherapie sind bei Bedarf und nach Verfügbarkeit möglich.
Kostenrückerstattung durch die Krankenkassa & steuerliche Absetzbarkeit
Als eingetragener Psychotherapeut in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine Einreichung der Honorarnoten und Teil-Rückerstattung von der Krankenkassa für psychotherapeutische Sitzungen bei mir möglich.
Derzeit (Stand: 2024) erstatten die Krankenkassen folgende Zuschüsse je Sitzung:
ÖGK (50min): € 33,70
BVAEB (50min): € 46,60
SVS (50min): € 45,00
KFA (50min): € 37,00
Um den Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkassa zu erhalten, benötigen Sie vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Bestätigung.
Einige Privatversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Falls Sie eine Privatversicherung haben, empfehle ich Ihnen, direkt bei Ihrem Versicherungsträger nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie erstattet werden.
Psychotherapeutische Leistungen können in der Einkommenssteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht und somit steuermindernd berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einreichung bei Ihrer Krankenkassa erhalten Sie hier:
Verschwiegenheitspflicht
§ 15 Psychotherapiegesetz (PsthG): „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“
Die Psychotherapie unterliegt in Österreich der strengsten Verschwiegenheitsregelung aller Gesundheitsberufe.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie darum, diesen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail abzusagen. Da die vereinbarten Stunden exklusiv nur für Sie reserviert sind und ich die Termine kurzfristig nicht mehr neu vergeben kann, bitte ich um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.